RS Vwgh 1990/2/20 89/01/0432

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Veröffentlicht am 20.02.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

In einem bloßen Verhör (Einvernahme) durch die Beh des Heimatstaates des Asylswerbers kann keine Verfolgungshandlung wegen dessen politischer Gesinnung erblickt werden (im vorliegenden Fall ist ein verfolgungsfreier Zeitraum von eineinhalb Jahren objektiviert).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010432.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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