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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
In einem bloßen Verhör (Einvernahme) durch die Beh des Heimatstaates des Asylswerbers kann keine Verfolgungshandlung wegen dessen politischer Gesinnung erblickt werden (im vorliegenden Fall ist ein verfolgungsfreier Zeitraum von eineinhalb Jahren objektiviert).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010432.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.03.2009