RS Vwgh 1990/2/20 89/01/0221

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Veröffentlicht am 20.02.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/01/0230 E 4. Oktober 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gruppe reicht nicht aus, um eine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010221.X01

Im RIS seit

20.02.1990

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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