RS Vwgh 1990/2/20 89/01/0389

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Veröffentlicht am 20.02.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/01/0250 E 10. Februar 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die bloß ablehnende Haltung eines Asylwerbers gegenüber dem in seinem Heimatland herrschenden System allein bildet noch keinen Grund, ihn als Konventionsflüchtling anzuerkennen (Hinweis E 7.5.1986, 84/01/0275).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010389.X01

Im RIS seit

20.02.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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