RS Vwgh 1990/2/21 89/03/0140

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Veröffentlicht am 21.02.1990
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Index

35/02 Zollgesetz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §2;
ZollG 1988 §11 Abs1 litc;
ZollG 1988 §11 Abs4;

Rechtssatz

Im Spruch des im Verwaltungsrechtszug bestätigten Straferkenntnisses wurde eine im Inland gelegene Straßenstrecke als Tatort festgestellt. Die in der Beschwerde vertretene Auffassung, daß "die Grenzübertrittsstelle als Beginn des österreichischen Straßennetzes anzusehen" sei, ist verfehlt (siehe hiezu § 11 Abs 1 lit c und § 11 Abs 4 des Zollgesetzes 1955, nunmehr wiederverlautbart als Zollgesetz 1988, BGBl. 644).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030140.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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