RS Vwgh 1990/2/21 89/02/0194

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Veröffentlicht am 21.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §46;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Rechtssatz

Die Einzeichnung des entfernten Fahrzeuges in maßstabgerechter Weise in einer Skizze ist nicht erforderlich, wenn durch die Zeugenaussage des Meldungslegers die allein wesentliche Abstellposition feststeht (Hinweis E 18.2.1987, 86/03/0064).

Schlagworte

Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020194.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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