RS Vwgh 1990/2/22 89/18/0173

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Veröffentlicht am 22.02.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs2 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Als besonders gefährliche Verhältnisse kommen bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insb beeinträchtigte Sichtverhältnisse, ungünstige Fahrbahnbeschaffenheit und starkes Verkehrsaufkommen, ferner der Verlauf und die Breite der Straße sowie die körperliche und

geistige Verfassung des Lenkers in Betracht (Hinweis E 13.6.1989, 89/11/0061).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Überschreiten der Geschwindigkeit Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180173.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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