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L94405 Krankenanstalt Spital SalzburgNorm
KAO Slbg 1975 §49 Abs2;Rechtssatz
Die Eingangsworte des § 49 Abs 2 Slbg KAO 1975 "Der gesamte Betriebsabgang einer öff Krankenanstalt, der sich durch die Betriebskosten und Erhaltungskosten gegenüber den Einnahmen ergibt,...." ist so zu verstehen, daß nach der Methode der Einnahmen- und Ausgabenrechnung (kameralistische Rechnungsart) vorzugehen ist, nicht aber nach der Methode der Wertabschreibung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180013.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2008