RS Vwgh 1990/2/23 89/18/0013

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Veröffentlicht am 23.02.1990
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Index

L94405 Krankenanstalt Spital Salzburg

Norm

KAO Slbg 1975 §49 Abs2;

Rechtssatz

Die Eingangsworte des § 49 Abs 2 Slbg KAO 1975 "Der gesamte Betriebsabgang einer öff Krankenanstalt, der sich durch die Betriebskosten und Erhaltungskosten gegenüber den Einnahmen ergibt,...." ist so zu verstehen, daß nach der Methode der Einnahmen- und Ausgabenrechnung (kameralistische Rechnungsart) vorzugehen ist, nicht aber nach der Methode der Wertabschreibung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180013.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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