RS Vwgh 1990/2/23 89/18/0013

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Veröffentlicht am 23.02.1990
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Index

L94405 Krankenanstalt Spital Salzburg

Norm

KAO Slbg 1975 §49 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Berechnung der Betriebskosten und somit des Betriebsabganges iSd § 49 Abs2 Slbg KAO 1975 wollte der Landesgesetzgeber zwischen Eigenpatienten des Bundeslandes und sogenannten Fremdpatienten keinen Unterschied machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180013.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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