RS Vwgh 1990/2/26 89/12/0119

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Veröffentlicht am 26.02.1990
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65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §27 Abs1;
PG 1965 §27 Abs6;
PG 1965 §33 Abs1;
PG 1965 §33 Abs2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ab wann der Anspruch auf Hilflosenzulage gebührt, sind nicht die Bestimmungen des § 33 Abs 1 und Abs 2 PG, die nur die Fälligkeit des bereits gebührenden Anspruchs regeln, sondern des § 27 Abs 6 PG maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120119.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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