RS Vwgh 1990/2/27 89/07/0164

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs2;

Rechtssatz

Da die bf Partei bei der mündlichen Verhandlung anläßlich ihres auf die Parteirechte Bezug nehmenden Vorbringens nicht die Eintragung des bezeichneten Wasserrechts im Wasserbuch dargetan hat, verlor sie entsprechend dem klaren Wortlaut des § 102 Abs 2 WRG in diesem Zeitpunkt für das die Fischteichanlage der mitbeteiligten Partei betreffende Bewilligungsverfahren ihre Parteistellung aus dem Titel der Berührung einer rechtmäßig geübten Wassernutzung (Hinweis E 27.2.1970, 215/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070164.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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