RS Vwgh 1990/2/27 89/08/0039

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs3;

Rechtssatz

Daß der Wiedereinsetzungsantrag erst nach Erlassung des Zurückweisungsbescheides der Beh betreffend die Wiederaufnahme und gleichzeitig mit der Berufung gegen diesen Bescheid gestellt wurde, ohne neuerlich die versäumte Verfahrenshandlung nachzuholen, schadet grundsätzlich nicht (Hinweis B VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080039.X03

Im RIS seit

18.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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