RS Vwgh 1990/2/27 87/14/0004

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 180;

Rechtssatz

Beträgt die Bereicherung infolge einer unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern 38.313.000,-- S und die aus einer mitübernommenen Unterhaltsverpflichtung resultierende bisherige Belastung 146.876,-- S, so kann von einer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des AbgPfl beeinträchtigenden außergewöhnlichen Belastung nicht die Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140004.X05

Im RIS seit

27.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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