RS Vwgh 1990/2/27 89/14/0255

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
BAO §275;
BAO §85 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 368;

Rechtssatz

Die eingetretene Fiktion der Zurücknahme der Berufung gem § 275 BAO wird durch die verspätete, jedoch vor Entscheidung der Behörde eingebrachte Mängelbehebung nicht mehr beseitigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140255.X01

Im RIS seit

27.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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