RS Vwgh 1990/2/27 89/14/0255

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
BAO §275;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 368;

Rechtssatz

Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung in der Berufung, welche Änderungen beantragt werden, schließt aber neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechung eines Bescheides die Erklärung mit ein, wie weit diese Anfechtung reicht (Hinweis E 23.10.1969, 1132/68).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140255.X06

Im RIS seit

27.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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