RS Vwgh 1990/2/27 86/07/0108

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1452;
ABGB §1460;
ABGB §1468;
ABGB §1497;

Rechtssatz

Es genügt eine auch nur einmalige Eigentumsausübung des Ersitzungsgegners während der Ersitzungszeit, um die Ersitzung zu unterbrechen (Hinweis OGH E 11.3.1960, SZ 33/32). Dem Ersitzungswerber trifft die Beweislast für die kontinuierliche (ausschließliche) Besitzausübung während der Ersitzungszeit. Das Fortdauern eines äußerlich nicht zu entsprechenden Weise in Erscheinung tretenden Besitzwillens reicht für die (Vollendung) der Ersitzung nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070108.X01

Im RIS seit

27.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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