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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs2 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 23;Rechtssatz
Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muß sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken. Für diesen Tatbestand ist Wissentlichkeit (dolus principalis, dolus directus) erforderlich, was sprachlich darin zum Ausdruck kommt, daß der Täter die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs 2 FinStrG "nicht nur für möglich, sondern für gewiß" halten muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150087.X01Im RIS seit
07.02.2002