RS Vwgh 1990/3/5 88/15/0087

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs2 lita;
FinStrG §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 23;

Rechtssatz

Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muß sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken. Für diesen Tatbestand ist Wissentlichkeit (dolus principalis, dolus directus) erforderlich, was sprachlich darin zum Ausdruck kommt, daß der Täter die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs 2 FinStrG "nicht nur für möglich, sondern für gewiß" halten muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150087.X01

Im RIS seit

07.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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