RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0125

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;

Rechtssatz

Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist gem § 23 Abs 4 BAO für die Abgabenerhebung insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150125.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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