RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0141

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1 lita;
BAO §23;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 467;

Rechtssatz

Eine sogenannte formwechselnde Umwandlung einer OHG in eine KG, die die Identität und Kontinuität der Gesellschaft nicht aufhebt, stellt an sich das Haftungstatbestandselement der Übereignung des Unternehmens oder Betriebes im ganzen gem § 14 Abs 1 BAO nicht dar (Hinweis E 25.9.1965, 827/64). Wird jedoch mit einer solchen Umwandlung im Wege eines Scheingeschäftes gem § 23 BAO nur die Veräußerung des Betriebes der OHG durch ihre Gesellschafter an die KG verdeckt, so ist darin eine Übertragung im ganzen iSd § 14 Abs 1 BAO zu erblicken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150141.X01

Im RIS seit

05.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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