RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0014

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 253; AnwBl 1990/12, S 710;

Rechtssatz

Ein Rechtsgeschäft, aus dessen Regelungsinhalt sich ergibt, daß die Absicht der Parteien auf einen Erfolg gerichtet ist, der sonst typischerweise mit Verträgen über Dienstbarkeiten verbunden ist, unterliegt auch dann der Gebühr nach § 33 TP 9 GebG, wenn die Parteien eine Verbücherung des Vertrages abbedungen haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150014.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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