RS Vwgh 1990/3/6 AW 90/16/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §20 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/07/0038 B 12. April 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Die Abweisung einer Bewilligung (hier: MOG) ist einer Umsetzung in die Wirklichkeit weder fähig noch bedürftig. Ein Bescheid, der eine Änderung des bis zu seiner Erlassung bestehenden Rechtszustandes nicht bewirkt, läßt die Frage nach Rechtswirkungen, die hinausgeschoben werden könnten, gar nicht entstehen.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160002.A02

Im RIS seit

06.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten