RS Vwgh 1990/3/7 89/01/0444

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Veröffentlicht am 07.03.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Schon längere Zeit zurückliegende Verfolgungshandlungen begründen keinen Asylanspruch, wenn der Asylwerber bis zu seiner tatsächlichen Flucht nicht ständig in wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung aus den in der FlKonv genannten Gründen gelebt hat (Hinweis E 8.3.1989, 88/01/0303).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010444.X03

Im RIS seit

07.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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