RS Vwgh 1990/3/7 89/03/0212

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Veröffentlicht am 07.03.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;

Rechtssatz

Eine Ankündigung iSd § 84 Abs 2 StVO kann schon begrifflich nicht im Bereich einer Betriebsstätte oder Verkaufsstätte selbst gelegen sein (Hinweis E 27.1.1966, 786/65, VwSlg 6853 A/1966). Zu diesem Bereich gehören auch der Zugang oder die Zufahrt sowie alle damit räumlich zusammenhängenden Flächen, die für die Gewerbeausübung genutzt werden (Hinweis E 17.5.1985, 85/18/0201).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030212.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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