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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Eine Ankündigung iSd § 84 Abs 2 StVO kann schon begrifflich nicht im Bereich einer Betriebsstätte oder Verkaufsstätte selbst gelegen sein (Hinweis E 27.1.1966, 786/65, VwSlg 6853 A/1966). Zu diesem Bereich gehören auch der Zugang oder die Zufahrt sowie alle damit räumlich zusammenhängenden Flächen, die für die Gewerbeausübung genutzt werden (Hinweis E 17.5.1985, 85/18/0201).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030212.X02Im RIS seit
12.06.2001