Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §17 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 394;Rechtssatz
Das FinStrG stellt eine Vermutung dafür, daß Gefahr bestehe, daß jeder vom Verfall bedrohte Tatgegenstand dem Zugriff der Finanzstrafbehörde entzogen werde, nicht auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160008.X07Im RIS seit
08.03.1990Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009