RS Vwgh 1990/3/8 89/16/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1990
beobachten
merken

Index

25/01 Strafprozess
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 TP13 lita;
StPO 1975 §46 Abs1;
StPO 1975 §46 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 353; AnwBl 1990/10, 571;

Rechtssatz

Dem Privatankläger ist das Recht eingeräumt, sowohl gegen unbekannte Täter als auch gegen bekannte Täter beim GH und beim BG die Durchführung von Vorerhebungen zu verlangen (Hinweis OGH 14.9.1989, 13 Os 42/89).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160103.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten