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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89 Abs2 idF 1985/571;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 394;Rechtssatz
"Gefahr im Verzug" kann nur dann anerkannt werden, wenn die vom Organ der Zollwache aus eigener Macht durchzuführende Beschlagnahme eine Gefährdung erlitte zufolge der Verzögerung, die durch die Erlassung eines die Beschlagnahme aussprechenden Bescheides eintreten würde (Hinweis E 25.1.1990, 89/16/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160008.X06Im RIS seit
08.03.1990Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009