RS Vwgh 1990/3/8 90/16/0008

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Veröffentlicht am 08.03.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89 Abs2 idF 1985/571;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 394;

Rechtssatz

"Gefahr im Verzug" kann nur dann anerkannt werden, wenn die vom Organ der Zollwache aus eigener Macht durchzuführende Beschlagnahme eine Gefährdung erlitte zufolge der Verzögerung, die durch die Erlassung eines die Beschlagnahme aussprechenden Bescheides eintreten würde (Hinweis E 25.1.1990, 89/16/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160008.X06

Im RIS seit

08.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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