RS Vwgh 1990/3/9 88/17/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1990
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §1 Z5;
GGG 1984 §30 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Eine Rückerstattung von Kosten kann - in analoger Anwendung des § 30 Abs 2 Z 1 GGG - nur dann in Frage kommen, wenn sie ohne Zahlungsauftrag entrichtet wurden; dies schon allein deshalb, weil dann, wenn ein Zahlungsauftrag erlassen worden war, dieser im Wege eines Berichtigungsantrages hätte bekämpft werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988170182.X05

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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