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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GEG §1 Z5;Rechtssatz
Eine Rückerstattung von Kosten kann - in analoger Anwendung des § 30 Abs 2 Z 1 GGG - nur dann in Frage kommen, wenn sie ohne Zahlungsauftrag entrichtet wurden; dies schon allein deshalb, weil dann, wenn ein Zahlungsauftrag erlassen worden war, dieser im Wege eines Berichtigungsantrages hätte bekämpft werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988170182.X05Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015