RS Vwgh 1990/3/12 90/19/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1990
beobachten
merken

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §3 Abs2;

Rechtssatz

Ein wichtiger Grund iSd § 3 Abs 2 letzer Satz ASchG kann insbesondere dann vorliegen, wenn es sich um Räume iZm einer bestehenden Betriebsstätte handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190072.X04

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten