RS Vwgh 1990/3/13 89/11/0274

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §35 Abs7;

Rechtssatz

Ausf über die Ermittlungspflicht und Begründungspflicht der Kraftfahrbehörde, wenn sie die Lenkerberechtigung auf zwei Jahre befristet, obwohl die in § 35 Abs 7 KDV genannten Mindestwerte betreffend Hörvermögen nicht unterschritten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110274.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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