RS Vwgh 1990/3/13 89/11/0118

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs6 Z2;

Rechtssatz

Soweit Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung für die Jahre begehrt wurde, in denen der ASt Geschäftsführer der Gesellschaft war, kommt diesbezüglich die Ausschlußbestimmung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG voll zum Tragen (Hinweis E 23.2.1988, 87/11/0158); für das Arbeitsjahr, in dem der ASt nur während eines Teiles Geschäftsführer war, wird ein entsprechend der Dauer seiner Organmitgliedschaft gekürztes Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung zuzusprechen sein (Hinweis E 20.11.1985, 84/11/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110118.X05

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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