RS Vwgh 1990/3/13 89/11/0118

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

ABGB §1151;
IESG §1 Abs1;
IESG §1 Abs6 Z2;

Rechtssatz

Den im § 1 Abs 6 Z 2 IESG genannten Organmitgliedern steht - unabhängig von ihrer Arbeitnehmereigenschaft iSd § 1151 ABGB und damit des § 1 IESG sowie unabhängig von ihrer rechtlichen und faktischen Einflußmöglichkeit auf die juristische Person im Innenverhältnis - kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu (Hinweis E 19.9.1989, 89/11/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110118.X01

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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