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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs1;Rechtssatz
Ein zur Geschäftsführung berufener Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft kann wegen des Fehlens der für das Dienstverhältnis erforderlichen Eingliederung als abhängige Arbeitskraft in die Gesamtorganisation nicht zugleich Angestellter der Gesellschaft sein (Anm Kastner ZAS 1970/9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110222.X05Im RIS seit
13.03.1990Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009