RS Vwgh 1990/3/13 89/11/0222

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1;

Rechtssatz

Ein zur Geschäftsführung berufener Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft kann wegen des Fehlens der für das Dienstverhältnis erforderlichen Eingliederung als abhängige Arbeitskraft in die Gesamtorganisation nicht zugleich Angestellter der Gesellschaft sein (Anm Kastner ZAS 1970/9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110222.X05

Im RIS seit

13.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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