RS Vwgh 1990/3/13 89/08/0198

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;
BAO §80;
BAO §9;

Rechtssatz

Wurde vom Geschäftsführer nicht behauptet, an der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung ohne sein Verschulden gehindert worden zu sein, kann am Vorliegen eines objektiven Schadens der Gebietskrankenkasse, eines Verschuldens des Geschäftsführers und des Rechtswidrigkeitszusammenhanges (Hinweis E 7.6.1989, 88/13/0127 - 0132) zwischen der Unterlassung des Geschäftsführers und dem eingetretenen Schaden kein Zweifel bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080198.X04

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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