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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §67 Abs2;Rechtssatz
War das ärztliche Gutachten, auf das sich die belBeh bei Erlassung des Entziehungsbescheides nach § 75 KFG gestützt hat, älter als ein Jahr, hat sie damit eine Verfahrensvorschrift verletzt, bei deren Einhaltung sie zu einem anderen Bescheid hätte kommen können (Hinweis E 17.1.1989, 88/11/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110274.X04Im RIS seit
12.06.2001