RS Vwgh 1990/3/13 89/11/0222

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1;

Rechtssatz

Da mangels persönlicher Abhängigkeit nicht Dienstnehmer der Gesellschaft sein kann, wer kraft Gesellschafterstellung die Ausübung der Dienstgeberfunktionen mitregeln kann, ist ua bei geschäftsführungsberechtigten, persönlich haftenden Gesellschaftern die Möglichkeit der Dienstnehmereigenschaft zur Gesellschaft ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110222.X06

Im RIS seit

13.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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