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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/03/19 89/10/0246 1Stammrechtssatz
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Beschwerdelegitimation ist, ob der Bf nach Lage des Falles durch den bekämpften Bescheid -
ohne Rücksicht auf seine Gesetzmäßigkeit - in einem subjektiven Recht verletzt sein kann (Hinweis B 16.6.1948, 887/47, VwSlg 453 A/1948).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100247.X01Im RIS seit
29.03.1990Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010