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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs4;Rechtssatz
Eine Überschreitung der materiellen Grenzen der Entfernungsbefugnis nach § 84 Abs 4 StVO durch die Beh, somit eine mißverständliche Anwendung dieser Bestimmung bedeutet noch nicht, daß sich die Beh die Zuständigkeit einer anderen Beh, zB der Baubehörde arrogiert hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180136.X05Im RIS seit
19.12.2001Zuletzt aktualisiert am
09.06.2009