RS Vwgh 1990/3/19 89/18/0136

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs4;

Rechtssatz

Eine Überschreitung der materiellen Grenzen der Entfernungsbefugnis nach § 84 Abs 4 StVO durch die Beh, somit eine mißverständliche Anwendung dieser Bestimmung bedeutet noch nicht, daß sich die Beh die Zuständigkeit einer anderen Beh, zB der Baubehörde arrogiert hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180136.X05

Im RIS seit

19.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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