RS Vwgh 1990/3/19 89/15/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1990
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs2 Z1 idF 1985/557;
GewO 1973 §345 Abs4;
GewO 1973 §345 Abs7;
GewO 1973 §345 Abs8;
GewO 1973 §345 Abs9;
GewO 1973 §46 Abs3;
GewO 1973 §6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 82;

Rechtssatz

Auch eine Anzeige gem § 46 Abs 3 GewO 1973 ist ein Ansuchen betreffend eine "sonstige gesetzliche Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit" und unterliegt daher der erhöhten Eingabengebühr gem § 14 TP 6 Abs 2 Z 1 GebG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150098.X03

Im RIS seit

22.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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