RS VwGH Beschluss 1990/03/19 89/10/0246

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Rechtssatz

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Beschwerdelegitimation ist, ob der Bf nach Lage des Falles durch den bekämpften Bescheid -

ohne Rücksicht auf seine Gesetzmäßigkeit - in einem subjektiven Recht verletzt sein kann (Hinweis B 16.6.1948, 887/47, VwSlg 453 A/1948).

Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
Im RIS seit
01.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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