RS Vwgh 1990/3/19 89/18/0136

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;

Rechtssatz

In Anbetracht des § 84 Abs 2 StVO kommt es nicht auf den Standort der Werbung an, sondern auf dessen Entfernung von einer Straße (Fahrbahnrand) außerhalb des Ortsgebietes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180136.X02

Im RIS seit

19.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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