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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Fehlt die Möglichkeit einer Verletzung des geltend gemachten Rechtes in der Sphäre des Bf, kommt diesem auch keine Beschwerdeberechtigung zu (Hinweis B 16.6.1948, 887/47, VwSlg 453 A/1948).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150121.X02Im RIS seit
19.03.1990Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008