RS Vwgh 1990/3/19 89/15/0121

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Fehlt die Möglichkeit einer Verletzung des geltend gemachten Rechtes in der Sphäre des Bf, kommt diesem auch keine Beschwerdeberechtigung zu (Hinweis B 16.6.1948, 887/47, VwSlg 453 A/1948).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150121.X02

Im RIS seit

19.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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