RS Vwgh 1990/3/20 90/06/0013

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Veröffentlicht am 20.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs2;
VwGG §45 Abs1 Z4;
VwGG §45 Abs2;

Rechtssatz

Wird der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht innerhalb der im Gesetz bestimmten Frist gestellt, so ist er als verspätet zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060013.X01

Im RIS seit

20.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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