RS Vwgh 1990/3/21 89/01/0415

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Hat der Asylwerber glaubhafterweise politische Propaganda und Agitation für eine Organisation, der er angehörte, betrieben, deretwegen er vom Geheimdienst seines Heimatlandes ausgeforscht wurde und sich einer Verhaftung nur durch eine überstürzte Flucht entziehen konnte, wobei Bekannte des Asylwerbers der daraus folgenden Säuberungsaktion zum Opfer gefallen sind, dann ist damit dem Asylwerber gem Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv wohlbegründete Furcht, aus Gründen seiner politischen Gesinnung und Aktivitäten in seinem Heimatland verfolgt zu werden, zuzubilligen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010415.X01

Im RIS seit

21.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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