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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Hat der Asylwerber glaubhafterweise politische Propaganda und Agitation für eine Organisation, der er angehörte, betrieben, deretwegen er vom Geheimdienst seines Heimatlandes ausgeforscht wurde und sich einer Verhaftung nur durch eine überstürzte Flucht entziehen konnte, wobei Bekannte des Asylwerbers der daraus folgenden Säuberungsaktion zum Opfer gefallen sind, dann ist damit dem Asylwerber gem Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv wohlbegründete Furcht, aus Gründen seiner politischen Gesinnung und Aktivitäten in seinem Heimatland verfolgt zu werden, zuzubilligen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010415.X01Im RIS seit
21.03.1990