RS Vwgh 1990/3/27 88/08/0237

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs2;

Rechtssatz

Auch im Bereich des § 49 Abs 2 ASVG kommt es auf den Anspruchslohn oder das (höhere) tatsächlich geleistete Entgelt an; diese Frage ist nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Gesichtspunkten zu beantworten (Hinweis E 26.1.1984, 81/08/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080237.X01

Im RIS seit

20.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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