RS Vwgh 1990/3/28 89/13/0189

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Veröffentlicht am 28.03.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9;

Beachte

Besprechung in: FJ 1990, 272; ÖStZB 1990, 360;

Rechtssatz

Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch eine Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes kann eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 BAO bewirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130189.X03

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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