RS Vwgh 1990/4/2 90/12/0099

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Veröffentlicht am 02.04.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

B-VG Art140 Abs7;
PG 1965 §40a;

Rechtssatz

Ein aufhebendes Erkenntnis des VfGH wirkt lediglich auf den Rechtsfall zurück, der den Anlaß für das Gesetzesprüfungsverfahren gebildet hat; im übrigen wirkt es lediglich vom Tag des Wirksamkeitsbeginnes der Aufhebung pro futuro. Das G gilt also für Rechtsfälle, deren Sachverhalte sich bis zum Inkrafttreten der Aufhebung konkretisiert haben, weiter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120099.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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