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L70709 Theater Veranstaltung WienNorm
VeranstaltungsG Wr 1971 §21 Abs4;Rechtssatz
Eine Beschwerde an den VwGH ist auch dann als unbegründet abzuweisen, wenn die bel Beh mit einer unrichtigen Begründung zu dem der Rechtslage entsprechenden Ergebnis gelangt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010023.X01Im RIS seit
26.11.2001