RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0430

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0144 E 4. März 1987 VwSlg 12412 A/1987 RS 2

Stammrechtssatz

Fremde, die sich Verstöße gegen die der Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs dienenden Schutznormen haben zuschulden kommen lassen, sind dann von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, wenn aus der Art, der Schwere oder aus der Häufigkeit dieser Übertretungen erkennbar ist, dass sie den zur Vermeidung von Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie der allgemeinen Sicherheit erlassenen Gesetzen gegenüber negativ eingestellt sind (Hinweis E 24.6.1975, 361/75, E 12.11.1980, 3353/80, E 28.1.1981, 3759/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010430.X01

Im RIS seit

04.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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