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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 436; AnwBl 9/1990, S 506;Rechtssatz
Gemäß § 34 Abs 2 EStG liegt eine außergewöhnliche Belastung, die zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer führt, vor, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130100.X01Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2012