RS Vwgh 1990/4/4 89/13/0100

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 436; AnwBl 9/1990, S 506;

Rechtssatz

Gemäß § 34 Abs 2 EStG liegt eine außergewöhnliche Belastung, die zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer führt, vor, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130100.X01

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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