RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0430

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/01/0182 E 18. Mai 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der gemäß § 10 Abs 1 Z 6 StbG gebotenen Persönlichkeitsprüfung ist es auch Aufgabe der Behörde, sich mit den näheren Umständen der vom Staatsbürgerschaftswerber begangenen Verstöße (hier: gegen das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung) auseinander zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010430.X02

Im RIS seit

04.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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