RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0060

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z8;

Rechtssatz

Auch die Feststellung des Verleihungshindernisses nach § 10 Abs 1 Z 8 StbG 1985 verlangt eine materielle Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers darauf, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010060.X03

Im RIS seit

04.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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