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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z8;Rechtssatz
Auch die Feststellung des Verleihungshindernisses nach § 10 Abs 1 Z 8 StbG 1985 verlangt eine materielle Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers darauf, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010060.X03Im RIS seit
04.04.1990Zuletzt aktualisiert am
24.03.2009